5.1 Einführung

Autor: Ott

5.1

Werden im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft i.S.v. § 17 EStG veräußert, an welcher der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt zu mindestens 1 % beteiligt war, so unterliegen die Veräußerungsgewinne dem Teileinkünfteverfahren und werden nur zu 60 % der Besteuerung unterworfen. Der verbleibende steuerpflichtige Veräußerungsgewinn wird nach § 17 Abs. 3 EStG ggf. um einen Freibetrag i.H.v. maximal 9.060 Euro gekürzt, dem allerdings in der Praxis keine große Bedeutung zukommt (zur geringen Wirkung des Freibetrags siehe Rdnr. 15.80). Das Teileinkünfteverfahren kommt auch dann zur Anwendung, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft aus einem Betriebsvermögen veräußert werden, soweit der Gewinn auf eine natürliche Person entfällt.

5.2

Dagegen werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befinden, nach dem körperschaftsteuerlichen Schachtelprivileg gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei gestellt. Nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG gelten 5 % des steuerfreien Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgaben, so dass im Ergebnis der Gewinn zu 95 % steuerfrei ist.

5.3