Checkliste: Besondere Gestaltungen zur Betriebsaufgabe

Checkliste: Besondere Gestaltungen zur Betriebsaufgabe

 

Will der Unternehmer sich nicht endgültig von dem Eigentum an seinem Betrieb trennen, gleichwohl aber nicht mehr betrieblich tätig sein, bietet sich als Besonderheit die Verpachtung des Betriebs oder die Einbringung des Betriebes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an.

Verpachtung

Bei einer Verpachtung bleibt der Unternehmer wirtschaftlicher Eigentümer der Wirtschaftsgüter und verpachtet diese an den Nachfolger. Unter den Voraussetzungen, dass auch hier die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit endgültig ist und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einheit an den Nachfolger verpachtet werden, liegt eine begünstigte Betriebsaufgabe vor.

Hiervon abzugrenzen ist der "ruhende Betrieb". Hierbei behält sich der Unternehmer vor, jederzeit wieder selbst oder durch einen anderen Nachfolger den Betrieb fortzuführen. Gegebenenfalls bietet sich diese Komponente an, wenn gewünscht ist, dass der Betrieb im Familienbesitz bleibt, ein potentieller Nachfolger aus der Familie allerdings noch nicht über die Ausbildung oder das Alter zur Übernahme verfügt.

Eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe liegt dann vor, wenn der Unternehmer dieses im Zusammenhang mit dem Finanzamt endgültig erklärt.

Bei der Verpachtung bleibt der Betrieb in seiner "Wesensart" erhalten. Der Pächter führt den Betrieb zum gleichen Unternehmenszweck weiter wie der Verpächter.