Checkliste: Steuerliche Folgen der Betriebsaufgabe im Familienkreis

Checkliste: Steuerliche Folgen Veräußerung - Schenkung - Erbe

 

Eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe ((link: Verweis auf Checkliste: Grundkenntnisse der Betriebsaufgabe)) liegt nur dann vor, wenn der Betrieb entgeltlich veräußert wird.

Entgeltlich bedeutet:

Gewährung einer Gegenleistung. Diese kann in Geld bestehen, in einem Tausch oder in der Einbringung des Betriebs in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei letzterer Variante ist allerdings, damit es sich um eine entgeltliche Veräußerung handelt, die Aufdeckung der stillen Reserven zwingend, d.h., die aufnehmende Gesellschaft muss die übernommenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert ansetzen.

Unentgeltlich bedeutet:

Der Betrieb wird im Ganzen im Wege einer Schenkung oder eines Erbfalls auf einen Dritten übertragen. Hierbei entsteht kein Gewinn und die Frage nach Steuervergünstigungen stellt sich nicht. Der Übernehmer des Betriebs führt den Betrieb so fort wie sein Rechtsvorgänger. Die stillen Reserven in den einzelnen Wirtschaftsgütern werden nicht aufgedeckt. Gemäß § 6 Abs.  3 EStG werden die Buchwerte fortgeführt.

Unentgeltlichkeit liegt auch dann vor, wenn der Betrieb vom Rechtsvorgänger auf den Rechtsnachfolger im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen übergeht. Auch in diesem Fall führt der Rechtsnachfolger die Buchwerte der Wirtschaftsgüter fort,