Checkliste: Grundzüge Erbschaft-/Schenkungsteuer |
Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht zum Zeitpunkt des Todes oder der Zuwendung.
Das zugewendete Vermögen wird bewertet nach dem Bewertungsgesetz.
Der Gesetzgeber unterscheidet (hier die wichtigsten Werte):
Grundstücke
nach jetziger Rechtslage zum günstigen Grundbesitzwert
unbebaute Grundstücke: Fläche x Bodenrichtwert - 20 %)
bebaute Grundstücke: 12,5 x Jahresdurchschnittsmiete der letzten drei Jahre abzüglich Abschläge wegen Alters, zuzüglich eventuell 20 % Zuschlag, sofern Ein- oder Zweifamilienhaus
Geldvermögen
zum Nennwert
Betriebsvermögen
Buchwerte Vermögen - Schulden
Ausnahme: Betriebsgrundstücke werden zum Grundbesitzwert angesetzt
Anteile an Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH
Soweit nicht an einer Börse gehandelt; Ansatz nach dem Stuttgarter Verfahren. Dies ist ein Verfahren zur Ermittlung eines Werts, welcher sich aus dem Vermögen und Erträgen der letzten drei Jahre der Gesellschaft bildet.
Besonderheit:
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