Checkliste: Grundzüge Erbschaft-/Schenkungsteuer

Checkliste: Grundzüge Erbschaft-/Schenkungsteuer

 

Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht zum Zeitpunkt des Todes oder der Zuwendung.

Das zugewendete Vermögen wird bewertet nach dem Bewertungsgesetz.

Der Gesetzgeber unterscheidet (hier die wichtigsten Werte):

Grundstücke

nach jetziger Rechtslage zum günstigen Grundbesitzwert

unbebaute Grundstücke:     Fläche x Bodenrichtwert - 20 %)

bebaute Grundstücke:         12,5 x Jahresdurchschnittsmiete der letzten drei Jahre abzüglich Abschläge wegen Alters, zuzüglich eventuell 20 % Zuschlag, sofern Ein- oder Zweifamilienhaus

Geldvermögen

zum Nennwert

Betriebsvermögen

Buchwerte Vermögen - Schulden

Ausnahme: Betriebsgrundstücke werden zum Grundbesitzwert angesetzt

Anteile an Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH

Soweit nicht an einer Börse gehandelt; Ansatz nach dem Stuttgarter Verfahren. Dies ist ein Verfahren zur Ermittlung eines Werts, welcher sich aus dem Vermögen und Erträgen der letzten drei Jahre der Gesellschaft bildet.

Besonderheit: