Checkliste: Nachfolgeregelungen Einzelunternehmen/ Personengesellschaft/Kapitalgesellschaften |
Einzelunternehmen
Soweit keine spezielle Nachfolgeregelung getroffen wurde, tritt wie beschrieben die Gesamtrechtsnachfolge ein. Dann muss das Unternehmen unter den Erben aufgeteilt und ggf., soweit keine Einigkeit über eine Teilung des Nachlasses erzielt wird, als Personengesellschaft weitergeführt werden.
Aufgrund mangelnder fachlicher Qualifikation einiger Erben kann es hier schon zu Schwierigkeiten kommen. Wird z.B. eine Steuerberatung vererbt, müssten die Erben alle Steuerberater sein, um das Unternehmen fortzuführen. Dies scheint unrealistisch.
Schon alleine deshalb ist es ratsam, die Nachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Aber Achtung: Gibt es mehrere Erben, erwarten diese i.d.R. eine Ausgleichszahlung des Erben, der das Unternehmen erbt. Es ist weitsichtig, auch diese Ausgleichszahlungen vorab zu regeln, damit der Unternehmensnachfolger nicht bereits zu Beginn an der finanziellen Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen scheitert.
Wichtig ist noch der Aspekt, dass der Unternehmensnachfolger sensibilisiert sein sollte, im Falle der Übernahme eines Einzelunternehmers vollumfänglich in die Haftung genommen wird. Dabei wird ggf. auch auf sein Privatvermögen zurückgegriffen. Im reinen Einzelunternehmen gibt es keine Haftungsbegrenzung.
Personengesellschaften
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|