Checkliste: Verkauf Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft - Steuern |
Verkauf Einzelunternehmen/Personengesellschaft
Sowohl beim Verkauf eines Einzelunternehmens als auch beim Verkauf eines Anteils an einer Personengesellschaft erzielt der Unternehmer einen Gewinn, der nach den Grundsätzen zur steuerlichen Betriebsaufgabe ermittelt und auch besteuert wird. Soweit die Voraussetzungen für eine begünstigte Betriebsaufgabe vorliegen, wird ein Freibetrag gewährt und der Gewinn wird ermäßigt besteuert.
Der Gewinn ermittelt sich wie folgt:
|
Veräußerungspreis |
- |
Veräußerungskosten |
- |
Betriebsvermögen oder Anteil am Betriebsvermögen |
= |
Veräußerungsgewinn |
- |
Freibetrag |
= |
steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, der der Einkommensteuer unterliegt |
Steuerliche Gestaltungen zur Höhe des Kaufpreises
In der Regel wird der Kaufpreis für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Unternehmens bezahlt. Je mehr Geld der Unternehmer aus dem Verkauf erzielt, desto höher ist die Steuerbelastung. Im Gegenzug erwirbt der Käufer, soweit der Kaufpreis oberhalb der Buchwerte und der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter liegt, einen Firmenwert, der abgeschrieben werden kann.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|