Vertragsmuster Umwandlung und Einbringung Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Stiftung (gemeinnützig) Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Überblick über das Umwandlungsrecht Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge - gesetzliche Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen und Problembereiche bei Einbringungen GmbH-Geschäftsführerhaftung Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR Ertragsteuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Erbschaftsteuerreform Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und anschließender Verschmelzung Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungs- und Umwandlungsteuerrecht Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH: Ausübung des Bewertungswahlrechts in den Fällen der §§ 20 und 21 UmwStG Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Substanzverlusten von Darlehensforderungen und bei verbilligter Nutzungsüberlassung Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Haftungsfallen beim steuerlichen Einlagekonto und unerkannte Einlagenrückgewähr bei Beteiligungsveräußerung

Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage

Autor: Scholz

Zivilrecht - Erläuterungen

Bei der Wahl zwischen unterschiedlichen Unternehmensrechtsformen spielen die Besonderheiten der jeweiligen Rechtsform eine entscheidende Rolle.

Die Gründung einer GmbH hat verschiedene Vorzüge:

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie kann sowohl von mehreren Personen als auch nur von einer Person errichtet werden. Auch der Zusammenschluss von "Freiberuflern" wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Zahnärzten in der Rechtsform der GmbH ist zulässig (§§  3, 49 StBerG, §  59c BRAO, § 1 ZHG). Die GmbH kann jeden rechtlich erlaubten Zweck verfolgen.

Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein eigenes Gesellschaftsvermögen. Ein bedeutender Vorteil liegt darin, dass für Verbindlichkeiten der eingetragenen GmbH den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Haben die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllt, können sie für Schulden der GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.

Nach außen handelt die GmbH durch ihren Geschäftsführer, der aber nicht gleichzeitig Gesellschafter zu sein braucht (Fremdorganschaft). Die Gesellschafterversammlung hat gegenüber den Geschäftsführern ein umfassendes Weisungsrecht, zudem stehen den Gesellschaftern ausführliche Informationsrechte zu.