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Das richtige Timing bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Sonderbetriebsvermögen |
Autor: Ott |
In einigen Entscheidungen hat der BFH jüngst zu wichtigen zeitpunktbezogenen Fragen im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge Stellung genommen, die es in der Praxis unbedingt zu beachten gilt. Zum einen hat der IV. Senat des BFH die zeitlichen Vorgaben bei der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG präzisiert; daneben hat der II. Senat des BFH dazu Stellung genommen, wie die angestrebten schenkungsteuerlichen Vergünstigungen der §§ 13a und 13b ErbStG in Einklang zu bringen sind mit der ebenfalls angestrebten Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG sowie mit der gleichzeitigen Übertragung von Sonderbetriebsvermögen. Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass es bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowohl bei einer angestrebten Vorab-Auslagerung als auch bei einer Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen entscheidend auf das richtige Timing ankommt.
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