Gründung und laufende Besteuerung der Familien-Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG Ausgewählte Problembereiche bei sperrfristbehafteten und mitverstrickten Anteilen nach § 22 UmwStG Ergänzungsbilanzen bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft Sperrfristbehaftete Anteile nach § 22 UmwStG Offene Fragen zur steuerlichen Behandlung des Forderungsverzichts mit Besserungsabrede Fallgestaltungen zu den Behaltensregelungen für unternehmerisches Vermögen Vertragsmuster Umwandlung und Einbringung Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Rechtsfolgen und Arten der Betriebsaufspaltung Stiftung (gemeinnützig) Gesellschaftsvertrag der GmbH nach dem Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Gesellschaftsvertrag einer GmbH bei mehreren Beteiligten mit Bareinlage Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Steuerliche Folgen der Realteilung einer vermögensverwaltenden GbR Gesellschafterdarlehen bei Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter Überblick über das Umwandlungsrecht Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge - gesetzliche Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen und Problembereiche bei Einbringungen GmbH-Geschäftsführerhaftung Aufnahme eines Gesellschafters in ein Personenunternehmen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Personengesellschaft Besteuerung der Übertragung von Anteilen an einer GbR Ertragsteuerliche Fallstricke bei der Unternehmensnachfolge Die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge Typische Steuerfallen bei der Rückumwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen Kapitalmaßnahmen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen Auslagerung einer Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH vor Anteilsveräußerung oder vorweggenommener Erbfolge Der Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG Erbschaftsteuerreform Forderungsverzicht mit Besserungsabrede und anschließender Verschmelzung Unternehmensnachfolge und Liquidation der GmbH im Ertragsteuerrecht Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungs- und Umwandlungsteuerrecht Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH: Ausübung des Bewertungswahlrechts in den Fällen der §§ 20 und 21 UmwStG Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Substanzverlusten von Darlehensforderungen und bei verbilligter Nutzungsüberlassung Aktuelle steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel Haftungsfallen beim steuerlichen Einlagekonto und unerkannte Einlagenrückgewähr bei Beteiligungsveräußerung

Stiftung (gemeinnützig)

Autor: Scholz

Rechtsgrundlagen

Zivilrecht - Erläuterungen

Stiftungszweck Gemeinnützige Stiftung

Die Stiftungen lassen sich nach den unterschiedlichen Zwecken, die verfolgt werden, einteilen. Bei der gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine Stiftung, die den §§ 51 ff. AO unterliegt. Sie ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und berechtigt, Spendenbestätigungen auszustellen. Die Gemeinnützigkeit schließt aber aus, dass die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zu 100 % an die Familienmitglieder ausgeschüttet werden. Lediglich bis zu einem Drittel des Einkommens darf zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen, zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung ihres Andenkens verwendet werden (§ 58 Nr. 6 AO).

Ein weiterer Aspekt, der gegen diese Familienstiftung im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung spricht, ist, dass auch der Kreis der Begünstigten extrem eng zu ziehen ist. Zu den nächsten Angehörigen gehören nur der Ehegatte, die Kinder und die Enkel. Abkömmlinge nach den Enkeln, Nichten oder Neffen sind ausgeschlossen.

Um vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss u.a. die Satzung bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ ). Um dies zu gewährleisten, sind die Regelungen in § 2 Abs. 1 und Abs. 3-5 sowie in § 10 und § 18 der Satzung (siehe Teil ) aufgenommen worden.