Autor: Ott |
Die in der Praxis auftretenden Probleme im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Anerkennung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer erfordern eine zweistufige Vorgehensweise. In einem ersten Schritt müssen die Voraussetzungen gem. § 6a EStG erfüllt werden, wobei Fragen der Ernsthaftigkeit, Vorliegen von schädlichen Vorbehalten, etwaige Verstöße gegen das Nachzahlungsverbot oder gegen die Überversorgungsgrundsätze untersucht werden. In einem zweiten Schritt erfolgt sodann die Prüfung, ob die Pensionszusage eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung aufweist und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG darstellt. Zu prüfen sind in diesem Zusammenhang die Erdienbarkeit der Pensionszusage, die erforderliche Probezeit des Geschäftsführers sowie die Finanzierbarkeit der Zusage und die Angemessenheit der Gesamtbezüge.
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