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Zivilrecht |
Autor: Löbe |
Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und – für Freiberufler besonders interessant – die Partnerschaftsgesellschaft (
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform sämtlicher Personengesellschaften und ist in den §§ 705 – 740 BGB ausführlich gesetzlich geregelt. Die Vorschriften über die GbR (oder auch BGB -Gesellschaft) gelten auch für andere Personengesellschaften (z.B. OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft), soweit nicht speziellere Vorschriften anderweitige Regelungen enthalten.
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