Dokumente:

Prof. Dr. Joachim Weyand

Mandanten-Information: So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um

  • Bis zum 07.06.2026 hätte der deutsche Gesetzgeber Zeit gehabt, die Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aber: Fehlanzeige.
  • Für öffentliche Arbeitgeber gilt die EU-Richtlinie auch ohne deutsches Gesetz unmittelbar.
  • Gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen können die neuen Vorgaben dagegen nicht direkt durchgesetzt werden.

Zeigen Sie Ihren Mandanten auf, warum ein Aussitzen dennoch nicht empfehlenswert ist und welche Schritte sie schon jetzt unternehmen sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die neue Transparenz als strategischen Vorteil zu nutzen.

Keine Grundsatzdebatte über Equal Pay. Eine Checkliste für Arbeitgeber zur Entgelttransparenz-Richtlinie.

Für viele Arbeitgeber klingt das Fehlen eines deutschen Entgelttransparenz-Umsetzungsgesetzes nach Aufschub. Aber Abwarten ist keine gute Strategie.

Auch ohne Umsetzungsgesetz sollten Arbeitgeber ihre Entgeltstrukturen jetzt prüfen, dokumentieren und sich auf kommende Auskunfts-, Berichts- und Nachweispflichten vorbereiten. Denn spätestens, wenn das Umsetzungsgesetz nachgereicht wird, dürfte die Zeit knapp werden.

Mit unserer neuen „Mandanten-Information: So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um“ geben Sie Ihren Mandanten genau die Orientierung, die sie jetzt brauchen: keine politische Grundsatzdebatte, sondern eine verständliche Checkliste für die Praxis.

„Wir zahlen fair – aber können wir das auch beweisen?“

Genau diese Frage wird für Arbeitgeber entscheidend. Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie will nicht nur mehr Transparenz schaffen, sondern gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit durchsetzen. Dafür sieht sie weitreichende Pflichten vor:

  • Bewerber müssen künftig vor dem ersten Gespräch Informationen zum Einstiegsgehalt oder zu einer Gehaltsspanne erhalten.
  • Die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird unzulässig.
  • Beschäftigte erhalten deutlich stärkere Auskunftsrechte.
  • Arbeitgeber müssen Auskunftsersuchen innerhalb von zwei Monaten beantworten und die Belegschaft jährlich über ihre Auskunftsrechte informieren.
  • Gehaltsgeheimnisklauseln werden unzulässig.
  • Bei Entgeltdiskriminierung drohen Nachzahlungen, Schadenersatz und weitere Haftungsrisiken.

Besonders heikel: Künftig müssen Arbeitgeber im Streitfall darlegen können, dass Entgeltunterschiede sachlich, objektiv und geschlechtsneutral begründet sind.

Wenn Gehaltsfragen plötzlich zu Kanzleifragen werden

Die Entgelttransparenz-Richtlinie ist kein reines HR-Thema. Sie hat auch Berührungspunkte mit Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Betriebsprüfung und Dokumentation.

Denn wenn Gehaltslücken rückwirkend ausgeglichen werden müssen, kann es nicht nur um arbeitsrechtliche Ansprüche gehen. Auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge können betroffen sein. Arbeitgeber haften für die korrekte Abführung. Bei Betriebsprüfungen könnten Entgeltberichte und Auskunftsdaten künftig ebenfalls eine Rolle spielen.

Ihre Mandanten brauchen daher eine klare Einordnung:

  • Was kommt auf uns zu?
  • Wann sind wir betroffen?
  • Welche Daten müssen wir vorbereiten?
  • Welche Gehaltsunterschiede lassen sich rechtfertigen?
  • Und wie vermeiden wir, dass aus Transparenz plötzlich Haftung wird?

Mit der „Mandanten-Information: So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um“ geben Sie Ihren Mandanten eine kompakte, mandantengerechte Erstorientierung – und positionieren Ihre Kanzlei als erste Ansprechpartnerin für die steuerlichen und lohnrelevanten Folgen.

Vier Seiten, die alle Unklarheiten beseitigen, ohne zu überfordern

In klarer Sprache, auf nur vier Seiten geben Sie Ihren Mandanten nicht nur einen Überblick über die neue Richtlinie, sondern einen konkreten Fahrplan für die nächsten Schritte. Denn wenn die erste Anfrage aus der Belegschaft kommt, ist es zu spät, die Vergleichsgruppen zu sortieren.

Mandanten-Information: So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um

Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Weyand

1. Die komplizierte Rechtslage ab Sommer 2026

2. Ihre neuen Pflichten als Arbeitgeber
   2.1 Was Sie bei der Mitarbeitersuche beachten müssen
   2.2 Mitarbeiter dürfen fragen, was die Kollegen verdienen
   2.3 So können betroffene Mitarbeiter ihr Recht durchsetzen
   2.4 Wann Sie die regelmäßige Berichtspflicht trifft
   2.5 Die Beweislast kehrt sich um

3. So viel kann Sie ein Fehler bei der Gehaltsgestaltung kosten
   3.1 Unmittelbare finanzielle Folgen
   3.2 Weitergehende Risiken

4. Wie Sie Haftungsrisiken schon jetzt minimieren
   4.1 So bestimmen Sie, wer gleichwertige Arbeit leistet
   4.2 So schaffen Sie Schritt für Schritt Transparenz

Der Autor

Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Weyand berät seit mehr als vier Jahrzenten erfolgreich Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Sein Fokus liegt auf der rechtlichen und steuerlichen Optimierung arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

Unser Service

Wünschen Sie diese Mandanten-Information mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!

Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information „So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um“?  Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen

Prof. Dr. Joachim Weyand

Mandanten-Information: So setzen Sie als Arbeitgeber die Entgelttransparenz-Richtlinie in die Praxis um

  • Umfang: 4 Seiten DIN A4
  • Datei: PDF-Format
  • Briefkopf-Einbindung

Eine Preisübersicht finden Sie im Bestellformular unter „Jetzt bestellen“

139,00 € pro Datei
zzgl. 7% USt

Jetzt bestellen!

Sie möchten lieber per Fax bestellen? Dann laden Sie sich einfach den Bestellschein herunter und schicken ihn uns per Fax zu.

Bestellschein