E-Rechnungen: Die nächste Pflichtstufe kommt
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € ihre Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft als E-Rechnungen ausstellen und versenden.
Damit verlagert sich der Schwerpunkt: Für Ihre Mandanten geht es nicht mehr nur darum, E-Rechnungen empfangen und anzeigen zu können. Nun müssen sie ihre Abläufe für die Erstellung, Prüfung, Verarbeitung und Aufbewahrung von E-Rechnungen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Fehlerhafte Rechnungen können Zahlungen ausbremsen
Die Umstellung betrifft weit mehr als das Rechnungsformat. Ihre Mandanten müssen u.a. klären,
- welche Ausgangsrechnungen von der Pflicht betroffen sind,
- ob ihre Software zulässige E-Rechnungen erstellen und validieren kann,
- welches Format und welcher Übermittlungsweg geeignet sind,
- ob Kunden- und Auftragsdaten vollständig vorliegen,
- wie besondere Rechnungsfälle technisch abgebildet werden und
- wer intern für Prüfung, Korrektur und Archivierung verantwortlich ist.
Werden diese Fragen erst zum Jahreswechsel geklärt, kann es eng werden. Mit unserer „Mandanten-Information: So stellen Sie richtig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um“ bereiten Sie Ihre Mandanten rechtzeitig auf die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht vor.
Jetzt umstellen, statt im neuen Jahr zu improvisieren
Auf nur vier Seiten erhalten Ihre Mandanten einen verständlichen und praxisnahen Fahrplan und erkennen so rechtzeitig, wo noch Handlungsbedarf besteht – bevor fehlerhafte Rechnungen zu Rückfragen, Zahlungsverzögerungen oder steuerlichen Risiken führen.
Der Inhalt
- Die E-Rechnung
- Für Rechnungsaussteller
- Für Rechnungsempfänger
- Zulässige Formate
- Das ZUGFeRD-Format
- Die XRechnung
- EDI-Verfahren
- Verträge als Rechnung
- Übermittlung
- So stellen Sie um
- Betroffene Rechnungen ermitteln
- Abläufe überprüfen
- Software und Schnittstellen prüfen
- Format und Übermittlungsweg festlegen
- Stamm- und Auftragsdaten aktualisieren
- Rechnungsfälle testen
- Abläufe verbindlich regeln
- So händeln Sie Fehler
- Formatfehler
- Geschäftsregelfehler
- Inhaltsfehler
- So archivieren Sie prüfungssicher
Der Autor
Dr. Egid Baumgartner, LL.M., berät als Steuerberater in München mit Schwerpunkt im Umsatzsteuerrecht.
Unser Service
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information „So stellen Sie richtig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um“? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.