Informieren Sie Ihre Mandanten zum Jahresende
Der Jahreswechsel 2019/2020 ist der ideale Anlass, Ihre Mandanten insbesondere über die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen zu informieren, und ihnen zu zeigen,
- wie sie von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren können,
- wann sich Einsprüche lohnen, um von anhängigen Verfahren zu profitieren, und
- welche steuerlichen Gestaltungsoptionen es für 2019 und 2020 noch gibt.
Steuerberater stehen in der Beratungspflicht
Sie als Berater können oft gar nicht wissen, ob Ihre Mandanten von bestimmten Neuregelungen oder Urteilen betroffen sind. Dennoch sind Sie in der Pflicht, alle Mandanten bestmöglich und umfassend zu beraten. Sichern Sie sich deshalb jetzt ab, schaffen Sie Beratungsanlässe und führen Sie Ihre Mandanten durch den steuerrechtlichen Dschungel: Informieren Sie Ihre Mandanten jetzt unmittelbar über die wichtigsten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2019/2020!
Die Mandanten-Information zum Jahresende 2019 unterstützt Sie dabei mit Informationen für Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Hausbesitzer sowie Privatleute.
Die Themen der neuen Mandanten-Information zum Jahresende
Unser aktuelles Produkt informiert Ihre Mandanten u.a. über folgende Themen:
Für Unternehmer
- Gesetzliche Neuerungen bei der Umsatzsteuer
- Neues zu ordnungsgemäßen Rechnungsangaben
- Ihr Kassensystem ab 2020: Was Sie jetzt unbedingt wissen sollten!
- Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
Für GmbH-Geschäftsführer
- Beteiligung an Gesellschaften: Nachträgliche Anschaffungskosten auf Anteile
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgebergeförderte Elektromobilität: Was Sie für 2020 wissen müssen!
- Neue Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers
- Neues zur doppelten Haushaltsführung
- Besondere Beschäftigung: Neuregelungen für Mini- und Midijobs u.v.m.
Für Haus- und Grundbesitzer
- Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Die Grundsteuerreform
- Neue Rechtsprechung zur verbilligten Vermietung
Für Kapitalanleger
- Sind Verluste aus Knock-out-Zertifikaten abzugsfähig?
Für alle Steuerzahler
- Entlastungen für Familien: Anhebung des Kindergelds zum 01.07.2019
- Entlastung durch Kindergeld bei Ausbildung: Das müssen Sie beachten!
- Erbschaft: Erbschaftsteuerbefreiung durch Renovierung gefährdet?
- Künftige Entlastungen durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags u.v.m.
Lieferservice bestellen und Gratis-Briefkopf sichern!
Gute Leistung sollte auch Ihren guten Namen tragen. Deshalb schenken wir Ihnen Ihren Briefkopf-Eindruck, wenn Sie uns die Erlaubnis geben, Sie in Zukunft automatisch zum Jahresende zu beliefern. Was bedeutet das genau?
Ab 2020 erhalten Sie automatisch im November eines jeden Jahres eine Lieferung der aktuellen Jahresend-Information in der Stückzahl, die Sie heute bestellen. Aber keine Sorge! Wir fragen jedes Jahr automatisch Ihre Wunschmenge ab. Sie können also jedes Jahr die Menge variieren und den Service jederzeit kündigen.
Unser Service
Wünschen Sie diese Mandanten-Information als gedruckte Broschüre oder als Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Vielleicht sogar in großer Stückzahl mit Mengenrabatt?Dann klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information zum Jahresende?
Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir unter der +49 221-937018-90 zu erreichen.
Autor
Steuerberater und Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann ist Syndikus-Steuerberater in einem Industrieunternehmen und Dozent für Steuerrecht. Schwerpunkt: nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht.