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Spezialreport: Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Stichtag ist der 1.7.2020 - so bereiten Sie sich jetzt optimal vor!

Die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird mit dem 1.7.2020 zur Pflicht. Deshalb ist nun der richtige Zeitpunkt für Sie als Steuerberater, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Denn fest steht: Es droht ein Bußgeld, wenn keine Meldung erfolgt. Der erste Teil dieses Spezialreports handelt von den Grundlagen der Anzeigepflicht. Es soll geklärt werden, was angezeigt werden muss – und wer anzeigen muss.

Im zweiten Teil des Reports folgt, wie Sie als Berater sowie Ihre Mandanten als Unternehmer diesem Thema Herr werden. Erfahren Sie, welche Schritte im Unternehmen oder in einer Steuerberatungsgesellschaft unternommen und welche Prozesse aufgenommen werden müssen, damit Sie der Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen können.

Laden Sie jetzt kostenlos den Spezialreport „Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ herunter!

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Über den Autor:

Dr. Axel von Bredow ist Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in München. Er betreut mittelständische Unternehmen in Fragestellungen des nationalen als auch internationalen Steuerrechts. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität in Regensburg und der University of Boulder, Colorado, USA arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Ludwig-Maximilians-Universität München und promovierte im internationalen Steuerrecht. Herr Dr. von Bredow ist zudem seit 2011 Lehrbeauftragter an der Ludwig Maximilians Universität für die Veranstaltung „Business Taxation and Financial Decisions“ und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften und auf der Homepage psp.eu.

 

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