Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Sicher hat auch bei Ihren Mandanten die Nachfrage nach Kurzarbeit und KUG schlagartig zugenommen, seitdem die Corona-Krise die Wirtschaft erschüttert.

Auf dieser Seite sehen Sie, wie Sie Ihren Mandanten den Weg zum Kurzarbeitergeld aufzeigen. Alle wichtigen Informationen lesen Sie im folgenden Text – eine praktische und übersichtliche Checkliste KUG gibt es hier zusätzlich kostenlos zum Download.

KUG in der Corona-Krise: Teil des großen Maßnahme-Pakets der Regierung

Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes gelockert. Hierfür wurde von der Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die bis zum 31.12.2020 befristet ist.

Wichtiger Hinweis - Video zu Kurzarbeitergeld: Arbeitsausfall bis 31.3. anzeigen! Hier anschauen

Kurzarbeitergeld wird aufgrund der Corona-Krise ausnahmsweise Rückwirkend bis 1.3.2020 gewährt. Dafür muss die Anzeige über Arbeitsausfall bis 31.03.2020 an die zuständige Arbeitsagentur gesendet werden! Andernfalls wird für März kein Kurzarbeitergeld ausgezahlt! Selbst wenn Sie noch nicht alle notwendigen Unterlagen beisammen haben – wichtig ist eine rechtzeitige Übermittlung des Antrags. So wahren Sie die Frist. Die Unterlagen (wie z.B. die Einverständniserklärung von Mitarbeitern mit Kurzarbeit) können Sie später nachreichen.

Informieren Sie Ihre Mandanten bzw. übernehmen Sie die Anzeige für Ihre Mandanten. Wie das Formular zur Anzeige von Arbeitsausfall auszufüllen ist, sehen Sie im obigen Erklärvideo! Weitere Hinweise, u.a. dazu, woher Sie die notwendigen Daten und Informationen für zum Ausfüllen des Formulars bekommen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Kanzleitrainers

Wann gibt es Kurzarbeitergeld?

Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld können zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund der Corona-Krise Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss, oder wenn staatliche Maßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss.

Die Erleichterungen beim KUG:

  • Auch Beschäftigte in Leiharbeitsunternehmen profitieren vom KUG
  • In Unternehmen mit entsprechenden Regelungen über negative Arbeitszeitguthaben müssen diese nicht mehr vorrangig aufgebaut werden. Die vorrangige Gewährung von Urlaub vor KUG gilt jedoch, soweit möglich, nach wie vor. Ebenso auch unter bestimmten Umständen der Abbau von Arbeitszeitguthaben
  • Die notwendige Schwelle der betroffenen Arbeitnehmer je Betrieb wurde von mindestens einem Drittel auf 10 % herabgesetzt
  • Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bezogen auf das Kurzarbeitergeld zahlen müssen, in voller Höhe erstattet

Derzeit ist darüber hinaus die Anhebung des Kurzarbeitergeldes in der Diskussion.

Checkliste: Schritt für Schritt zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Was müssen Unternehmen nun konkret beachten, wenn sie KUG beantragen möchten? Nutzen Sie dafür die KUG-Checkliste von RA Raik Brete (Kanzlei Thomsen & Partner). Schritt für Schritt werden Ihre Mandanten im Fall der Fälle zum erfolgreichen Antrag auf KUG geführt.

Auch Sie selber können sich anhand der Checkliste informieren und für die Fragen Ihrer Mandanten rüsten. Klicken Sie hier und sichern Sie sich kostenfrei die Checkliste KUG!

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