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Spezialreport Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU startet am 1.1.2023 - Diese Handlungsempfehlungen können Sie Arbeitgebern jetzt geben

Nach zahlreichen Verzögerungen werden Arbeitgeber nun für Arbeitsverhältnisse, die der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, ab Beginn des Jahres 2023 in die Pflicht genommen: sie müssen bei den Krankenkassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abrufen.

Damit beschreitet der Gesetzgeber digitales Neuland für die AU-Bescheinigung, worauf sich vor allem die Arbeitgeber vorbereiten müssen. Wie Sie Ihre Mandanten für die neuen Anforderungen fit machen, erfahren Sie im vorliegenden Report unseres Autors und Experten für Arbeitsrecht Prof. Dr. Joachim Weyand.

Laden Sie jetzt kostenlos den „Spezialreport Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ herunter!

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