Für Anwälte: Muster Lizenzvertrag

Durch den Lizenzvertrag wird die Verwertung der Urheberrechte durch Dritte erlaubt. Der Dritte darf die Rechte wirtschaftlich neben dem eigentlichen Rechteinhaber nutzen. Nachfolgend erhalten Sie für Ihre Anwaltskanzlei ein bewährtes Muster für einen Lizenzübertragungsvertrag. Weitere Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen, die dem Mustervertrag beigefügt sind.

Muster Lizenzübertragungsvertrag

 

Lizenzübertragungsvertrag

 

zwischen

(Lizenzgeber)

und

(Lizenznehmer)

wird folgender Lizenzvertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Lizenzgeber ist Inhaber der in Absatz 2 aufgeführten Rechte an der Software … . Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Gegenstand des Vertrags ist die Einräumung einer Softwarelizenz zugunsten des Lizenznehmers. Von der Lizenz erfasst ist auch das zur Software gehörige urheberrechtlich geschützte Handbuch.

(2) Die Lizenz umfasst folgende Rechte, die auf den Lizenznehmer übertragen werden:

… .

(3) Wird die Software durch ein sogenanntes Update verändert, so erstreckt sich die Lizenz auch auf die so geänderte Software.

(4) Die Software selbst ist nicht Gegenstand des Vertrags.

(5) Die Lizenz wird für nachfolgend genanntes Vertragsgebiet eingeräumt: …

Eine Nutzung oder Weitergabe der Lizenz außerhalb des Vertragsgebiets ist dem Lizenznehmer untersagt. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen Lizenzvertrag fristlos zu kündigen.

 

§ 2 Lizenzgebühr

(1) Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr i.H.v. 3 % (drei Prozent) des an Kunden in Rechnung gestellten Bruttoverkaufspreises zu zahlen.

(2) Die Vergütung ist jeweils fällig am ….

 

§ 3 Pflichten des Lizenzgebers

(1) Der Lizenzgeber verpflichtet sich dem Lizenznehmer die unter § 1 genannte Lizenz einzuräumen, wonach der Lizenznehmer im Vertragsgebiet ausschließlich befugt ist, Vertragsgegenstände herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.

(2) Der Lizenzgeber versichert, dass ihm Rechtsmängel an dem Vertragsschutzrecht und Sachmängel an der dem Vertragsschutzrecht zugrunde liegenden Erfindung nicht bekannt sind. Gleiches gilt für eventuelle Rechte Dritter.

(3) Der Lizenzgeber verpflichtet sich gegenüber dem Lizenznehmer, diesen unverzüglich zu informieren, sofern eine Änderung der der Lizenz zugrundeliegenden Software stattgefunden hat.

(4) Der Lizenzgeber verpflichtet sich ferner, den Lizenzgegenstand fortlaufend zu verbessern und auf dem neuesten Stand der Technik zu halten.

 

§ 4 Pflichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, über sämtliche Lieferungen von unter den Vertrag fallender Software, getrennt von der sonstigen Buchführung, Buch zu führen und zwar unter Angabe von Lieferdatum, Stückzahl, Abnehmer und Bruttoverkaufspreis. Auf Verlangen des Lizenzgebers sind diesem die genannten Buchführungsunterlagen zu Kontrollzwecken vorzulegen.

(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Vertragsschutzrecht zu übertragen bzw. zu veräußern, jedoch nur zusammen mit diesem Vertrag und ohne Beeinträchtigung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vor Abschluss einer Vereinbarung, mit der das Vertragsschutzrecht veräußert bzw. übertragen wird, den Lizenzgeber zu verständigen. Im Übrigen ist die Vergabe von Unterlizenzen untersagt.

(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle Rechte, die durch die Benutzung der Lizenz durch den Lizenznehmer entstehen, dem Lizenzgeber zustehen. Der Lizenznehmer tritt eventuell hierdurch entstehende Rechte bereits jetzt an den Lizenzgeber ab.

 

§ 5 Laufzeit des Vertrags

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von ... zum … schriftlich gekündigt werden. Die Frist ist mit Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei gewahrt.

(2) Der Vertrag endet, entgegen Absatz 1, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn in der Software … geändert wird.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt davon unberührt.

...

 

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