Was ist bei der Ausgestaltung eines Produzentenvertrags zu beachten?
In der Regel ist der Produzentenvertrag rechtlich als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB einzuordnen, da der Künstler typischerweise lediglich seine künstlerischen Leistungen erbringt, ohne die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses zu schulden. Grundsätzlich kann also von einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, so dass, auch im Hinblick auf wiederholte Befristungen, das TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) Anwendung findet. Gleiches gilt für das ArbZG (Arbeitszeitgesetz). Hier ist bei der vertraglichen Gestaltung unbedingt darauf zu achten,dass die zwingenden Normen dieser Vorschriften unbedingt eingehalten werden.
Unser Mustervertrag für einen Produzentenvertrag bietet Ihnen eine rechtssichere und praxiserprobte Grundlage zur strukturierten Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Produzenten und Künstlern.