Muster unbefristeter Wohnraummietvertrag
Unbefristeter Wohnraummietvertrag
zwischen
...
– nachstehend Vermieter genannt –
und
1. ... (Vor- und Zuname) ... (Beruf) ... (geb. am)
2. ... (Vor- und Zuname) ... (Beruf) ... (geb. am)
3. ... (Vor- und Zuname) ... (Beruf) ... (geb. am)
4. ... (Vor- und Zuname) ... (Beruf) ... (geb. am)
– nachstehend Mieter genannt –
Bei Mietermehrheit beachte § 5!
Selbstauskunft des/der Mietinteressenten
Für den Abschluss dieses Mietvertrags mit den o.g. Personen sind für den Vermieter deren Angaben im Formular „Selbstauskunft für Mietinteressenten“ vom ... maßgeblich. Die Mieter werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben den Vermieter zur Anfechtung des Mietverhältnisses bzw. zu dessen fristloser Kündigung berechtigen können.
§ 1 Mieträume –
Nutzungszweck, insbesondere (teil-)gewerbliche Nutzung
(1) Vermietet werden zu Wohnzwecken in
Straße: ... Hausnr.: ...
Ort: ...
ein(e)
☐ Einfamilienhaus
☐ (Eigentums-)Wohnung
im EG, ... OG; rechts/links/Mitte; Vorderhaus/Hinterhaus/Seitenbau,
bestehend aus insgesamt ... Zimmer(n) nebst
☐ Küche/Kochnische
☐ Bad/WC mit Einrichtung
☐ (Gäste-)WC
☐ Diele
☐ Abstellraum/Speisekammer
☐ Balkon/Loggia/Terrasse
☐ ...
☐ ...
☐ ...
sowie folgende Räume zu untergeordneten geschäftlichen Zwecken:
...
Für diese teilgewerbliche Nutzung hat der Mieter ab deren Beginn einen Zuschlag zu bezahlen von bis zu 50 % der anteiligen Wohnraummiete. Die genaue vereinbarte Höhe ergibt sich aus § 8 Nr. 1b. Dieser Zuschlag kommt nicht in Wegfall, wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters die teilgewerbliche Nutzung aufgibt, es sei denn, dass gesetzliche, insbesondere preisrechtliche, Bestimmungen entgegenstehen.
Soweit vorstehend nichts anderes aufgeführt ist, bedarf die Nutzung des Mietobjekts zu anderen als Wohnzwecken, insbesondere für gewerbliche Zwecke, der vorherigen – bei Vorliegen sachlicher Gründe jederzeit entschädigungslos widerruflichen – Zustimmung des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, etwa hierfür erforderliche behördliche Genehmigungen zu beschaffen, eine eventuell fällige Zweckentfremdungsabgabe zu entrichten sowie an den Vermieter einen angemessenen bzw. den preisrechtlich zulässigen Zuschlag von der entsprechenden Verwendung an (i.d.R. bis zu 50 % der, ggf. anteiligen, Wohnraummiete) zu bezahlen.
Mitvermietet sind:
☐ Keller, Nr. ...
☐ Speicher/Mansarde(n), Nr. ...
☐ ...
(2) Der Mieter ist berechtigt, folgende Nebenflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und (Zubehör-)Teile des Gebäudes bzw. Grundstücks – soweit vorhanden – gemäß der Hausordnung (§ 20) mitzubenutzen:
☐ Waschküche
☐ Trockenraum
☐ Trockenspeicher
☐ Hobbyraum
☐ Waschmaschine
☐ Trockenautomat
☐ Aufzug
☐ Hof(-platz)
☐ Abstellraum
☐ ...
Der Vermieter darf diese Nutzungsmöglichkeiten nur dann entziehen, wenn er die entsprechenden Flächen, Einrichtungen oder Teile dringend benötigt, dem Mieter entweder zumindest gleichwertigen Ersatz anbietet und ihm sämtliche dadurch entstehenden Aufwendungen erstattet oder die Miete angemessen herabsetzt. Dies gilt nicht, wenn die Entziehung für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Ist vorstehend nichts angekreuzt, so ist der Vermieter aus sachlichen Gründen jederzeit berechtigt, die dem Mieter insoweit lediglich gestattete Sondernutzung zu widerrufen.
(3) Zusätzlich überlassene Garagen, Stellplätze, Garten(-anteile) oder weitere Einrichtungsgegenstände werden durch selbständigen Mietvertrag unabhängig von diesem Wohnungsmietvertrag angemietet.
(4) Die Mietfläche beträgt rund ... m². Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume.
§ 2 Zustand der Mietsache –
Einrichtungsgegenstände, Energieausweis
(1) Der Mieter hat das Mietobjekt am ... eingehend besichtigt (siehe ggf. auch besondere Bestätigung).
(2) Dabei wurden im Hinblick auf den Zustand des Mietobjekts folgende Feststellungen getroffen (soweit nicht bereits in einem gesonderten – von beiden Vertragsparteien unterschriebenen – Übernahmeprotokoll festgehalten, das diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und auf das hiermit verwiesen wird):
...
(Anm.: Hier ist festzuhalten, ob sich Vermieter und/oder Mieter zur Durchführung etwaiger konkret zu bezeichnender Renovierungsarbeiten bis zu welchem Termin verpflichten, aber auch eventuelle Ansprüche des Mieters auf Mängelbeseitigung oder sein Verzicht hierauf.)
(3) In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände:
...
(4) Soweit der Vermieter zur Vorlage eines sogenannten Energieausweises für Gebäude verpflichtet ist, stellt die Vorlage oder der Aushändigung dieses Ausweises weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Erklärung des Vermieters zur Beschaffenheit der Mietsache dar. Insbesondere ergibt sich daraus keine Zusicherung eines bestimmten Energiebedarfs oder Energieverbrauchs des Gebäudes. Aus dem Energieausweis ergeben sich auch keinerlei Gewährleistungs- oder Modernisierungspflichten des Vermieters. Dies gilt insbesondere für etwaige im Zusammenhang mit der Erstellung des Energieausweises gem. § 20 EnEV vom Ersteller ausgesprochene Modernisierungsempfehlungen. Der Energieausweis dient, wie sich aus § 5a EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und auch Art. 7 der EUEnergie-Effizienz-Richtlinie ergibt, lediglich der Information.
§ 3 Schlüssel
...