Hier erhalten Sie nachfolgend praxiserprobte Muster zur Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung der GmbH für Ihre Steuerberaterpraxis. Zum einen bieten wir Ihnen Vorlagen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile, einschließlich der erforderlichen Beschlussfassungen und Registeranmeldung. Darüber hinaus stellen wir Muster zur Kapitalherabsetzung zur Verfügung, etwa zur Verlustdeckung, zur Anpassung bei Überkapitalisierung oder zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Beide Maßnahmen erfordern eine präzise gesellschaftsvertragliche Umsetzung und die Beachtung der register- sowie gläubigerschutzrechtlichen Vorgaben.
Die Kapitalerhöhung der GmbH ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Finanzierung weiteren Wachstums. Das Stammkapital setzt sich aus den von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteilen zusammen, wobei die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile dem Stammkapital entsprechen muss (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG); eine Kapitalerhöhung erfolgt daher regelmäßig durch die Ausgabe neuer Geschäftsanteile. Diese können sowohl von bestehenden Gesellschaftern als auch von neu eintretenden Investoren übernommen werden, wobei ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile mit gleichen oder unterschiedlichen Nennbeträgen halten kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Nehmen Altgesellschafter nicht an der Kapitalerhöhung teil, reduziert sich ihre prozentuale Beteiligung entsprechend (sog. Verwässerung), da das GmbH-Recht – anders als das Aktienrecht – kein zwingendes Bezugsrecht vorsieht. Etwaige Beteiligungsrechte müssen daher ausdrücklich gesellschaftsvertraglich geregelt und im Zuge der Kapitalerhöhung überprüft oder angepasst werden!
Unsere Muster zur Kapitalerhöhung der GmbH enthalten sämtliche erforderlichen Beschluss- und Satzungsregelungen, sind auf die Anforderungen der Registerpraxis abgestimmt und bieten Ihnen eine rechtssichere Grundlage für die strukturierte Umsetzung in Ihrer Steuerberaterpraxis.
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Die Kapitalherabsetzung ist das Gegenstück zur Kapitalerhöhung. Die Gründe für eine Kapitalherabsetzung können ganz unterschiedlicher Natur sein. Ein Grund für eine Kapitalherabsetzung kann sein, dass wesentliche Teile des Stammkapitals einer Gesellschaft durch Verluste verloren gegangen sind und damit der Nominalbetrag angepasst werden muss. Es kann aber auch eine Überkapitalisierung vorliegen, d.h., für die Geschäfte der GmbH wird Kapital in der ursprünglich beschlossenen Höhe nicht mehr benötigt, so dass es reduziert werden kann. Ebenso können durch eine Kapitalherabsetzung ausscheidende Gesellschafter abgefunden werden. Allgemein gilt: Soweit nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot verstoßen wird, ist die Kapitalherabsetzung zu jedem Zweck zulässig.
Unser Vertragsmuster zur Kapitalherabsetzung der GmbH stellt Ihnen eine systematisch aufgebaute und praxiserprobte Vorlage zur Verfügung, die alle wesentlichen Beschlussinhalte sowie die erforderliche Satzungsanpassung abbildet. Es berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben zum Gläubigerschutz und ist auf eine reibungslose Umsetzung im Handelsregisterverfahren ausgelegt – ideal für die effiziente Bearbeitung entsprechender Mandate in Ihrer Steuerberaterpraxis.
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