Hier erhalten Sie nachfolgend bewährte Musterverträge für Ihre steuerberaterliche Praxis im Bereich der GmbH-Geschäftsführung. Die Vertragsvorlagen dienen der rechtssicheren Gestaltung von Anstellungsverhältnissen für Fremdgeschäftsführer sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer, einschließlich beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer. Sie berücksichtigen die besondere organschaftliche Stellung des Geschäftsführers außerhalb des klassischen Arbeitsrechts.
Der Anstellungsvertrag für GmbH-Geschäftsführer ist eines der wichtigsten, aber zugleich am häufigsten unterschätzten Dokumente in der Unternehmenspraxis. Denn Geschäftsführer nehmen eine rechtliche Sonderstellung ein: Sie sind Organ der Gesellschaft und gleichzeitig vertraglich gebunden. Dabei ist der Geschäftsführer kein klassischer Arbeitnehmer, sein Anstellungsvertrag ist vielmehr ein Dienstvertrag in Gestalt des Geschäftsbesorgungsvertrags nach §§ 611, 675 BGB. Er ist daher geprägt durch eine unhabhängige, durch GmbH -rechtliche Vorgaben geprägte Dienste, da es an den Voraussetzungen der zivilrechlichen Unabhängigkeit fehlt.
Unser Mustervertrag beinhaltet alle Besonderheiten und kann individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
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Auch in der Einpersonen-GmbH obliegen dem Geschäftsführer die gleichen Pflichten, wie jedem anderen (Fremd-) Geschäftsführer auch. So können ihn auch Schadenersatzansprüche aus § 43 GmbHG treffen, die ggf. von Gläubigern gepfändet werden. Da bei einer Ein-Personen-GmbH der Geschäftsführer jedoch in der Regel auch Alleingesellschafter ist, müssen im Anstellungsvertrag die besonderen Gegebenheiten beachtet werden. Bei der Einpersonengesellschaft ist z.B. die Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis entbehrlich. Der Geschäftsführerentscheidet "mit sich" als Gesellschafter, ob er Geschäfte vornimmt, die über den üblichen Rahmen der Geschäftstätigkeit hinausgehen, oder ob er z.B. bestimmte Dauerschuldverhältnisse eingehen will.
Fehlen klare Regelungen können außerdem steuerliche Probleme auf Sie zu kommen. Unser Mustervertrag zeigt ihnen alle Besonderheiten auf - praxisnah und rechtssicher.
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Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist dann beherrschend, wenn er die Stimmen- oder Anteilsmehrheit hat oder auch aufgrund sonstiger tatsächlicher Gegebenheiten in der Lage ist, die Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen (§ 17 AktG analog). Hieraus ergibt sich, dass eine Ein-Personen-GmbH immer einen beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hat - nicht aber jeder beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine Ein-Personen-GmbH führt. Auch beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich daher der Abschluss eines schriftlichen Vertrags, um die Leistungspflichten klarfestzulegen.
Steuerrechtlich ist zu beachten, dass bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nur Vereinbarungen anerkannt werden, die im Voraus geschlossen wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelungen angemessen sind (absolutes Nachzahlungs- und Rückwirkungsverbot).
Wir geben Ihnen einen umfassenden Mustervertrag samt Erläuterungen an die Hand.
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