Hier erhalten Sie nachfolgend bewährte Musterverträge für Ihre alltägliche Praxis als Steuerberater bezüglich der Gründung einer Gemeinschaftspraxis sowie für eine Praxisübernahme.
Die rechtssichere Gestaltung der gemeinsamen Berufsausübung von Ärzten setzt die genaue Beachtung der heilberufs-, berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben voraus. Die Heilberufsgesetze der Länder, die Regelungen der Ärztekammern sowie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schließen die Nutzung kapitalgesellschaftlicher Rechtsformen für ärztliche Praxisgemeinschaften regelmäßig aus. Insbesondere ist die vertragsärztliche Versorgung nach § 95 Abs. 1 SGB V natürlichen Personen vorbehalten. Vor diesem rechtlichen Hintergrund kommt für die gemeinsame Berufsausübung von Ärzten regelmäßig nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht.
Grundsätzlich sind dabei mehrere Arten von ärztlichen Organisationsgemeinschaften denkbar. Behandelt werden hier die "echte" Gemeinschaftspraxis, die partielle Praxisgemeinschaft (und die Praxisaußengesellschaft; die Erläuterungen zu den einzelnen Mustern finden sich weiter unten. Dabei handelt es sich nicht um starre Vertragsmuster, sondern, je nach Bedarf, können die einzelnen Muster kombiniert werden.
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Die Übernahme einer Arztpraxis stellt hohe rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen. Neben zivilrechtlichen Regelungen sind insbesondere vertragsarztrechtliche, berufsrechtliche sowie steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein rechtssicher gestalteter Übernahmevertrag ist daher zentrale Voraussetzung für einen reibungslosen Übergang und die Vermeidung späterer Streitigkeiten.
Gegenstand der Veräußerung ist im Mustervertrag die gesamte Arztpraxis sowohl in vertragsarzt- wie auch privatarztrechtlicher Hinsicht mit allen materiellen (Equipment der Praxis wie Einrichtungsgegenstände, Inventar/Mobiliar, medizinische Geräte, Instrumente etc.) als auchimmateriellen Werten (der „Goodwill“ der Praxis umfasst insbesonderedie Möglichkeit des Erwerbers, den von dem Verkäufer aufgebautenPatientenstamm für seine zukünftige ärztliche Tätigkeit in eigenerPraxis nutzen zu können, sofern der Patient dem zustimmt, Know-how, Standort etc., also im Prinzip ein umfassendes Chancenpaket).
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