Ein Verein entsteht aus dem gemeinsamen Wunsch, Ideen, Interessen oder Ziele dauerhaft zu verfolgen. Ob im Sport, im sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Bereich - eine Vereinsgründung schafft den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für gemeinschaftliches Engagement.
Bevor ein Verein jedoch seine Tätigkeit aufnehmen kann, sind zunächst einige formelle Hürden zu überwinden. Dazu zählen insbesondere die Erstellung einer rechtssicheren Satzung, die Durchführung und Dokumentation der Gründungsversammlung in einem Gründungsprotokoll sowie die Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister. Unsere Mustervorlagen sollen Ihnen einen Überblick über diese grundlegenden Schritte geben und Sie sicher durch den Gründungsprozess begleiten. Zusätzlich ist ein Mustervertrag zur Beschäftigung von nebenberuflichen Übungsleiter im Paket enthalten.
Ob Kindergarten, Musikverein, Sport- oder Förderverein - einen Verein zu gründen, lohnt sich in den verschiedensten Fällen. Dabei schließen sich mehrere natürliche oder auch juristische Personen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, der in der Regel nicht kommerziell, sondern gemeinnützig ist. Eine Legaldefinition lässt sich im BGB nicht finden - geregelt ist das Vereinsrecht jedoch in den §§ 21–79 BGB.
Bei einer Vereinsgründung müssen viele Schritte beachtet werden. Neben einer Satzung, muss ein Gründungsprotokoll geführt werden. Darüber hinaus muss der Verein im Vereinsregister angemeldet (und auch wieder abgemeldet) werden. Hier finden Sie alle Mustervorlagen zum sofortigen Einsatz in Ihrer Kanzlei!
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Ein Verein kann ohne das Engagement zahlreicher helfender Hände nicht bestehen. Neben ehrenamtlicher Unterstützung besteht auch die Möglichkeit, Übungsleiter im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit zu beschäftigen. Nach § 3 Nr. 26 EStG sowie § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV sind Einnahmen aus solchen nebenberuflichen Tätigkeiten - etwa als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Funktion - bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400 € steuer- und sozialversicherungsfrei.
Diese Vergünstigung gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Punkte Sie beachten müssen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren, erfahren Sie in unserem Mustervertrag für Übungsleiter.
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