Welche Bedeutung haben Handelsbräuche beim Abschluss eines Handelskaufs?
Von einem Handelskauf spricht man, wenn ein Kaufmann diesen Kaufvertrag im Rahmen seines Handelsgewerbes abschließt. Für derartige Kaufverträge gelten dann, neben den allgemeinen Vorschriften des BGB, Sondervorschriften nach HGB. Neben spezielleren Regelungen zum Annahmeverzug, oder einer Untersuchungs- und Rügepflicht des Kaufmanns, normiert § 346 HGB ausdrücklich, dass auf Handelsbräuche Rücksicht zu nehmen ist. Bestehen also für bestimmte Branchen besondere Regeln oder örtliche besondere Gepflogenheiten, können diese als Handelsübung die Vertragsgestaltung und die Vertragsdurchführung beeinflussen.
Unser Mustervertrag enthält Erläuterungen zu den Eigenheiten des Handelsvertrags nach dem HGB und gibt Ihnen einen klar formulierten und praxiserprobten Vertrag an die Hand.