Mustervertrag zur Patronatserklärung für Steuerberater

Die Patronatserklärung ist gesetzlich nicht geregelt, sondern ihre Zulässigkeit ergibt sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit. Da es keine gesetzliche Vorgabe für die Patronatserklärung gibt, sind die Vertragsparteien hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung weitestgehend frei. Hier erhalten Sie daher praxiserprobte Muster zur Patronatserklärung für Ihre berufliche Praxis.

Was ist der Unterschied zwischen der harten und der weichen Patronatserklärung?

Die Patronatserklärung ist ein in der Praxis häufig eingesetztes Instrument zur Kreditsicherung, insbesondere innerhalb von Konzernstrukturen. Dabei erklärt der sogenannte Patron – regelmäßig ein Mutterunternehmen -, in bestimmter Weise für die Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens gegenüber dessen Gläubigern einzustehen. Man unterscheidet zwischen der weichen und der harten Patronatserklärung. Während die weiche Patronatserklärung in der Regel lediglich eine Absichtserklärung darstellt und keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger begründet, verpflichtet sich der Patron bei der harten Patronatserklärung, das Schuldnerunternehmen finanziell so auszustatten, dass es seine Verbindlichkeiten erfüllen kann. Die harte Patronatserklärung wird rechtlich als einseitig verpflichtender Vertrag zugunsten Dritter gemäß §§ 328, 329 BGB eingeordnet und kann daher erhebliche rechtliche Wirkungen entfalten.

Unsere Muster zur Patronatserklärung stellen Ihnen sowohl eine Vorlage für die weiche als auch für die harte Patronatserklärung zur Verfügung und bieten eine rechtssichere, praxiserprobte Grundlage für die strukturierte Ausgestaltung entsprechender Sicherungsvereinbarungen.

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