Kann eine Rangrücktrittsvereinbarung frei gestaltet werden?
Die Rangrücktrittsvereinbarung ist ein (verfügender) zivilrechtlicher (Schuld- oder Schuldänderungs-)Vertrag zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger, durch den die Forderung des Gläubigers nur bedient werden darf, wenn das Aktivvermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten übersteigt. Diese Vereinbarung hat den Zweck, eine Forderung im Überschuldungsstatus einer Gesellschaft unberücksichtigt zulassen und dadurch ihre Insolvenz zu vermeiden. Bei der Ausgestaltung der Rangrücktrittsvereinbarung sind die Parteien grundsätzlich frei. Soll eine Rangrücktrittsvereinbarung allerdings zur Vermeidung einer Insolvenz geschlossen werden, sind gewisse Einschränkungen zu beachten.
Unser Mustervertrag zur Rangrücktrittsvereinbarung enthält sämtliche erforderlichen Regelungen zur insolvenzfesten Ausgestaltung und bietet Ihnen eine rechtssichere, praxiserprobte Grundlage für die Beratung und Vertragsgestaltung in Krisensituationen.