Entsteht durch den Abschluss eines Kooperationsvertrags eine gesellschaftliche Verflechtung?
Kooperationsverträge sind ein häufig genutztes Instrument, um eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen rechtlich zu strukturieren, ohne unmittelbar eine gesellschaftsrechtliche Verbindung einzugehen. Sie stellen regelmäßig einen Vertrag sui generis dar und können – je nach Ausgestaltung – werkvertragliche, dienstvertragliche oder gemischte Elemente enthalten. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es meist, eine möglichst flexible Kooperation mit nur geringer rechtlicher Bindung zu schaffen. Allerdings kann durch eine unklare oder zu weitgehende Vertragsgestaltung auch konkludent eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) entstehen, was oftmals gerade nicht gewünscht ist. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher entscheidend, um gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zu vermeiden.
Unser Mustervertrag für einen Kooperationsvertrag bietet Ihnen eine rechtssichere und praxiserprobte Grundlage, um Kooperationen klar zu strukturieren und zugleich das Risiko einer unbeabsichtigten GbR-Gründung zu vermeiden.