Welche Regelungen sind auf die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung anwendbar?
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine supranationale Rechtsform, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen und Freiberuflern innerhalb der EU erleichtert. Auf sie findet vorrangig die unmittelbar anwendbare EWIV-Verordnung (VO Nr. 2137/85) Anwendung, die den rechtlichen Rahmen verbindlich vorgibt. Ergänzend gelten auf nationaler Ebene das EWIV-Ausführungsgesetz sowie - subsidiär - die Vorschriften über die offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), soweit weder Verordnung noch Ausführungsgesetz spezielle Regelungen enthalten. In Deutschland gilt die EWIV dabei kraft Gesetzes als Handelsgesellschaft und ist Kaufmann im Sinne des HGB, obwohl ihr eine originär gewerbliche Tätigkeit untersagt ist. Die Normenhierarchie ist daher klar abgestuft und für die rechtssichere Gestaltung zwingend zu beachten.
Unser Mustervertrag für die EWIV berücksichtigt diese mehrstufige Rechtsordnung und bietet Ihnen eine rechtssichere, praxiserprobte Grundlage für die strukturierte Gestaltung grenzüberschreitender Kooperationen.