Für Steuerberater: Musterverträge für Handelsvertreter

Hier erhalten Sie nachfolgend bewährte Musterverträge für Ihre Steuerberater- Praxis im Bereich des Handelsvertreterrechts. Zum einen stellen wir Ihnen Vorlagen für den klassischen Handelsvertretervertrag zur Verfügung, mit denen die rechtlichen Grundlagen der laufenden Vermittlungs- oder Abschlusstätigkeit klar geregelt werden können. Darüber hinaus erhalten Sie Musterverträge für den Bezirksvertreter und Alleinvertreter.

Sämtliche Musterverträge sind praxisnah ausgestaltet, berücksichtigen die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und eignen sich zur unmittelbaren Verwendung sowie zur individuellen Anpassung an die jeweiligen Mandantenverhältnisse.

Eigenhändler, Kommissionäre, Makler, Handelsvertreter - Wo liegt der Unterschied?

Eigenhändler, Kommissionäre, Makler und Handelsvertreter werden im Geschäftsalltag häufig verwechselt, obwohl die rechtliche Einordnung entscheidend ist. Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 Satz 1 HGB). Davon abzugrenzen sind selbständige Unternehmer, die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kaufen und weiterverkaufen. Diese gelten als Vertragshändler bzw. Eigenhändler und sind keine Handelsvertreter. Kommissionäre schließen hingegen gewerbsmäßig Geschäfte im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen ab (§§ 383 ff. HGB). Makler wiederum handeln ohne ständige vertragliche Bindung und ohne Verpflichtung zum Tätigwerden und vermitteln oder schließen gewerbsmäßig Geschäfte in fremdem Namen (§§ 652 ff. BGB, 93 ff. HGB).

Unser Mustervertrag für Handelsvertreter nimmt eine klare und rechtssichere Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen vor. Er orientiert sich an den Vorgaben des HGB, ist praxisnah gestaltet und sofort einsetzbar.

 

Mehr erfahren

Wie kann die Provision eines Bezirksvertreters geregelt werden?

Dem Handelsvertreter wird beim Bezirksvertretervertrag ein bestimmtes Gebiet zugeteilt, was zur Folge hat, dass sämtliche Umsätze, die in diesem Gebiet getätigt werden, für ihn Provision auslösen. Ob er an den Vertragsabschlüssen mitgewirkt hat oder nicht, spielt zunächst keine Rolle (§ 87 Abs.2 Satz 1 HGB). Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend, so dass der Vertrag auch vorsehen kann, dass innerhalb eines Zuständigkeitsgebiets gleichwohl eine Verprovisionierung nur hinsichtlich der Rechtsgeschäfte stattfindet, die tatsächlich durch den Handelsvertreter verursacht oder wenigstens mitverursacht wurden. 

Unser Mustervertrag enthält rechtsbewährte Regelungen, praxisnah und individuell ausarbeitbar:

Mehr erfahren

Welche Vorteile genießt ein Alleinverteter und wie kann ein Alleinvertretervertrag rechtssicher ausgestaltet werden?

Der Alleinvertreter ist ein Handelsvertreter, dem ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis exklusiv zugewiesen wird und bei dem der Unternehmer darauf verzichtet, in diesem Gebiet durch andere Personen Geschäfte abzuschließen. Dadurch erhält der Alleinvertreter eine besonders starke rechtliche Stellung, die über die eines gewöhnlichen Bezirksvertreters hinausgeht. Er erhält wie der Bezirksvertreter, aus sämtlichen Abschlüssen, die in seinem Bezirk getätigtwerden – ob aufgrund seiner Mitwirkung oder ohne diese – eine Provision. Gerade wegen dieser Exklusivität ist eine klare vertragliche Regelung zu Provision, Gebietszuteilung und Umfang des Gebietsschutzes unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Unser Mustervertrag für Alleinvertreter schafft hier eindeutige und rechtssichere Grundlagen und berücksichtigt zugleich die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Handelsvertreterrechts.

Mehr erfahren