Warum ist ein Partnerschaftsvertrag so wichtig?
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird im Grundgesetz nicht genannt - der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe gilt daher für die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht. Dementsprechend kennt auch das BGB den Begriff der nichtehelichen Gemeinschaft nicht. Zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens sind damit besonders zu regeln, so beispielsweise die gemeinsame Wohnung (Mietwohnung, Eigentumswohnung), Haftungsprobleme, Vollmachten, Erbrecht und Unterhalt. Ohne vertragliche Regelung können im Konfliktfall erhebliche Unsicherheiten und Streitigkeiten entstehen.
Unser Mustervertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet Ihnen eine rechtssichere und praxiserprobte Grundlage zur strukturierten Regelung der partnerschaftlichen Lebensverhältnisse.