Wie kann eine Gewinnbeteiligung vertraglich ausgestaltet sein?
Die Gewinnbeteiligung wird auch als Tantieme bezeichnet. Als zusätzliche Vergütung ist sie Teil des Arbeitsentgelts und steht damit im Austauschverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt. Die vertragliche Vereinbarung der Gewinnbeteiligung unterliegt dabei keinen festen Regeln. Wir haben uns bei der Ausgestaltung in unserem praxisbewährten Muster daher für einen eigenen Vertrag - als Annex zum Arbeitsvertrag - entschieden. Regelungen über eine Gewinnbeteiligung können sich aber auch im Arbeitsvertrag selbst befinden. Die zusätzlichen Erläuterung zum Vertrag helfen Ihnen das Passende für Sie zu finden!