Mustervertrag zur Gewinnbeteiligung für Steuerberater

Möchte Ihr Mandant seine Mitarbeiter an dem Gewinn des Unternehmens beteiligen? Hierzu gibt es gleich mehrere Gründe: Die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung kann zum einen dazu dienen, den Mitarbeiter dazu zu motivieren, dass er eine möglichst hohe Arbeitsleistung erbringt oder aber, dass die Arbeitsleistung als solche „belohnt“ wird. 

Eine Gewinnbeteiligung muss natürlich vertraglich vereinbart werden. Hier erhalten Sie einen bewährten Mustervertrag für Ihre alltägliche Praxis zum Thema Gewinnbeteiligung. 

Wie kann eine Gewinnbeteiligung vertraglich ausgestaltet sein?

Die Gewinnbeteiligung wird auch als Tantieme bezeichnet. Als zusätzliche Vergütung ist sie Teil des Arbeitsentgelts und steht damit im Austauschverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt. Die vertragliche Vereinbarung der Gewinnbeteiligung unterliegt dabei keinen festen Regeln. Wir haben uns bei der Ausgestaltung in unserem praxisbewährten Muster daher für einen eigenen Vertrag - als Annex zum Arbeitsvertrag - entschieden. Regelungen über eine Gewinnbeteiligung können sich aber auch im Arbeitsvertrag selbst befinden. Die zusätzlichen Erläuterung zum Vertrag helfen Ihnen das Passende für Sie zu finden! 

 

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