Das erhalten Sie kostenlos:

✔ Kostenlos auf Ihrer Kanzlei-Website einbinden – kein Abo, keine Werbung, anders als bei vielen vergleichbaren Rechnern im Netz

✔ Weniger Rückfragen: Mandanten klären die Kostenfrage selbst, bevor sie zum Telefon greifen

✔ Alle wichtigen StBVV-Leistungen in einem Rechner: Steuererklärungen, Jahresabschluss, Buchführung, Lohnbuchhaltung, Einspruchsverfahren und mehr – jede mit eigenem Gegenstandswert

✔ Fertiger iFrame-Code plus Anleitung – ganz ohne Programmierkenntnisse

✔ 100 % kostenlos, kein Abo

 

Was andere nur gegen Werbung oder Gebühr anbieten: Holen Sie sich den StBVV-Rechner kostenlos auf Ihre Kanzlei-Website

Steuerberaterinnen und Steuerberater haben für die eigene Honorarabrechnung längst ihre Werkzeuge im Einsatz. Der eigentliche Mehrwert unseres StBVV-Rechners liegt woanders: Wie oft klingelt das Telefon nur wegen der Frage "Was kostet das eigentlich?" Binden Sie den Rechner kostenlos und ohne Werbung auf Ihrer Kanzlei-Website ein – Mandanten finden die Antwort selbst, bevor sie überhaupt zum Hörer greifen. Laden Sie Ihren StBVV-Rechner jetzt kostenlos herunter!

* Pflichtfeld

Weniger Rückfragen, mehr Zeit für Ihre eigentliche Arbeit

Wer als Unternehmer oder Privatperson eine Steuererklärung, einen Jahresabschluss oder eine laufende Buchführung in Auftrag gibt, fragt sich vorab oft: Was wird das ungefähr kosten? Die StBVV gibt hierfür feste Gebührenrahmen vor – für Laien aber kaum durchschaubar, weil jede Leistung einen eigenen Gegenstandswert hat. Die Folge in der Praxis: Anrufe und E-Mails, die oft auf dieselbe Frage hinauslaufen. Ein kostenloser Rechner auf Ihrer Kanzlei-Website beantwortet diese Frage direkt, ohne dass jemand extra anrufen oder googeln muss.

Überzeugen Sie sich selbst

So würde der Rechner später auf Ihrer eigenen Kanzlei-Website aussehen. Testen Sie ihn direkt hier – mit echten Werten, ganz ohne Download.

StBVV · Stand 19.12.2025 Tabellen A–C · RVG

Steuerberatergebühren

Gebührenrechner nach StBVV · jede Leistung mit eigenem, gesetzlich vorgeschriebenem Gegenstandswert · Tabelle D (Land-/Forstwirtschaft, § 39 StBVV) nicht enthalten

§
Optionen
Den Gegenstandswert bitte direkt bei der jeweiligen Leistung weiter unten eintragen – er unterscheidet sich je nach Steuerart.
⊞
Leistungen auswählen
Einkommensteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV · Tabelle A
Mindestens 8.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 1/10 – 6/10 · Voreinstellung: 3,5/10
3,5/10
1/106/10
Körperschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV · Tabelle A
Mindestens 16.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 2/10 – 8/10 · Voreinstellung: 5/10
5/10
2/108/10
Gewerbesteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV · Tabelle A
Mindestens 8.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 1/10 – 6/10 · Voreinstellung: 3,5/10
3,5/10
1/106/10
Umsatzsteuererklärung (Jahreserklärung) § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV · Tabelle A
Gegenstandswert: 10 % hiervon, mind. 8.000 €
Rahmen: 1/10 – 8/10 · Voreinstellung: 4,5/10
4,5/10
1/108/10
Erbschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV · Tabelle A
Mindestens 16.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 2/10 – 10/10 · Voreinstellung: 6/10
6/10
2/1010/10
Rat / Auskunft § 21 StBVV · Tabelle A
Rahmen: 1/10 – 10/10 · Voreinstellung: 5,5/10
5,5/10
1/1010/10
Jahresabschluss (Bilanz) § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StBVV · Tabelle B
Gegenstandswert wird nach § 35 Abs. 2 StBVV berechnet (Mittel, ggf. mit Kappung/Sonderregel).
Rahmen: 10/10 – 40/10 · Voreinstellung: 25/10
25/10
10/1040/10
Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 25 StBVV · Tabelle B
Gegenstandswert: höherer Betrag, mind. 17.500 €
Rahmen: 5/10 – 30/10 · Voreinstellung: 17,5/10
17,5/10
5/1030/10
Buchführung (laufend, je Monat) § 33 StBVV · Tabelle C
Gegenstandswert: jeweils höherer Betrag der beiden Werte.
Rahmen: 2/10 – 12/10 · Voreinstellung: 7/10 · je Monat
7/10
2/1012/10
Lohnbuchhaltung (je Arbeitnehmer) § 34 StBVV · Betragsrahmen
Anzahl Mitarbeiter
Rahmen: 6,00 € – 30,00 € · Voreinstellung: 18,00 €
18,00 €
6,00 €30,00 €
Einspruchsverfahren § 40 StBVV i.V.m. RVG
Zeitgebühr § 13 StBVV · 16,50–41,00 € je Viertelstunde
1 Viertelstunde = 15 Min. · 4 Viertelstunden = 1 Stunde
Rahmen: 16,50 – 41,00 € · Voreinstellung: 28,75 €
28,75 €
16,50 €41,00 €
€
Ergebnis – Gebührenübersicht
Gesamtgebühren (alle ausgewählten Leistungen)
—
Rechtsstand: StBVV i.d.F. vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372) · Grundtabellen A–C gemäß 5. StBVVÄndV vom 31.3.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105, gültig ab 1.7.2025) · Einspruchsgebühren nach RVG (Tabelle § 13 RVG) · Auslagenpauschale gem. § 16 StBVV, hier vereinfachend auf die Gesamtsumme aller Leistungen angewendet statt separat je Angelegenheit · Zeitgebühr gem. § 13 StBVV · alle Rahmengebühren-Voreinstellungen sind Rechenbeispiele, keine gesetzlich fixierten Regelgebühren — die endgültige Gebühr bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. In Einzelfällen kann statt der Einzelabrechnung auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden (§ 4 StBVV). Je nach Zustand der zugrunde liegenden Unterlagen können zusätzlich Zusatzarbeiten nach der Zeitgebühr (§ 13 StBVV) anfallen. Tabelle D (Land-/Forstwirtschaft, § 39 StBVV) ist nicht enthalten. Unverbindliche Orientierung – kein Ersatz für individuelle steuerliche Beratung. · Quelle: deubner-steuern.de

Genau so würden Ihre Website-Besucher künftig selbst eine erste Kosteneinschätzung erhalten. Überzeugt? Dann tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein und der StBVV-Rechner ist startklar für Ihre Website.

* Pflichtfeld

Alle wichtigen StBVV-Leistungen an einem Ort

✔ Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer) nach Tabelle A

✔ Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Tabelle B

✔ Laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung nach Tabelle C

✔ Einspruchsverfahren nach RVG-Verweis (§ 40 StBVV)

✔ Zeitgebühr für Fälle ohne festen Gegenstandswert

✔ Automatische Anwendung der gesetzlichen Mindestwerte und Rahmengrenzen

So profitieren Sie als Steuerberater

Kostenloser Service, kein Kostenfaktor

Anders als viele vergleichbare Rechner im Netz, die werbe- oder spendenfinanziert sind oder Gebühren für die werbefreie Einbindung verlangen, ist dieser StBVV-Rechner für Sie komplett kostenlos – ohne Abo, ohne Werbeeinblendungen auf Ihrer Website.

Kostenklarheit für Mandanten

Interessenten und bestehende Mandanten erhalten eine erste, nachvollziehbare Einschätzung möglicher Kosten – ohne dass Sie dafür jede Anfrage einzeln beantworten müssen.

Einfache Einbindung

Fertiger iFrame-Code plus Anleitung – ganz ohne Programmierkenntnisse.

Sie möchten nichts einbinden?

Kein Problem. Der Rechner funktioniert auch lokal auf Ihrem PC – etwa um eine Kostenfrage im Mandantengespräch schnell gemeinsam durchzurechnen.

In wenigen Minuten einsatzbereit

  1. E-Mail-Adresse eintragen
  2. Download-Link erhalten
  3. HTML-Datei herunterladen und den bereitgestellten iFrame-Code auf Ihrer Website einfügen
  4. Alternativ: Datei lokal öffnen und direkt nutzen, z. B. im Mandantengespräch
  5. Sofort von einem zusätzlichen, kostenlosen Service für Ihre Website-Besucher profitieren

Jetzt kostenlos anfordern

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie den StBVV-Rechner inklusive Einbauanleitung sofort kostenlos.

✓ Keine Kosten, kein Abo

✓ Sofort verfügbar

✓ Speziell für Steuerberaterinnen und Steuerberater

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