Wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Was für Ihre Steuerpraxis wichtig ist!

Zu den wiederkehrenden Leistungen gehört die Zahlung einer dauernden Last, einer Rente sowie einer Leibrente. Als dauernde Lasten werden wiederkehrende Zahlungen bezeichnet, die in Geld oder in Sachwerten während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu leisten sind. Wiederkehrende Leistungen werden in besonderem Maße dann relevant, wenn es um die vorweggenommene Erbfolge geht. Kennzeichnend für eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist dabei die Vermögensübertragung kraft einzelvertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Sie wollen mehr über wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge erfahren? Mit nur einem Klick geht es zu unseren Beiträgen sowie unserer Rechtsprechungsreihe zum Thema!

 

Arten von wiederkehrenden Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge im Überblick!

Unter dem Begriff Versorgungsleistungen (also Renten oder dauernde Lasten) versteht die Finanzverwaltung wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge – sogenannte Vermögensübergabe. Der Übergeber behält sich bei dieser Verfahrensweise in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vor, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen. In diesem Fachbeitrag gehen wir genauer auf die Arten von wiederkehrenden Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge ein und geben Ihnen eine tabellarische Übersicht über diese als Arbeitshilfe an die Hand. Klicken Sie hier!

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Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge: Das gilt es zu beachten!

Damit das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zur Anwendung kommen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Vermögensübergabe, die Person des Empfängers der Vermögensübergabe sowie der Versorgungsleistungen, Anforderungen an den Versorgungsvertrag und viele weitere Informationen zum Thema wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge erläutern wir näher in unserem Beitrag zur unentgeltlichen Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Zur Veranschaulichung geben wir darüber hinaus eine Reihe praxisnaher Beispiele. Zum Beitrag geht es gleich hier!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (FG Niedersachsen - Urteil vom 28.08.2008 3 K 219/06)

Das FG Niedersachsen hatte sich in seinem Urteil zu den Grundsätzen einer privaten Versorgungsrente bei Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge sowie zu der Frage zu verhalten, ob für den Fall, dass die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bei einem Vermögensübergabevertrag nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen wird, eine Vertragsänderung vorliegt oder nicht. Zur Entscheidung gelangen Sie mit einem Klick!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage (FG Düsseldorf - Urteil vom 20.02.2008 4 K 4781/06 Erb)

Unter anderem hatte das FG Düsseldorf darüber zu befinden, inwieweit es der Erwerb der KG-Anteile des Erblassers durch dessen Witwe als Folge des Erbfalls ausschließt, dass die Begünstigung durch den Pensionsvertrag zu besteuern ist. Das Urteil aus unserem Bereich „Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge“ haben wir auf der nachfolgenden Seite für Sie bereitgestellt. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Abzugsfähigkeit gezahlter Renten als Sonderausgaben (BFH - Urteil vom 20.06.2017 X R 38/16)

Fraglich und vom BFH zu beantworten war hier, ob im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte wiederkehrende Leistungen, die nicht aus den erzielbaren Nettoerträgen des übernommenen Vermögens gezahlt werden können, als dauernde Last abziehbar sind oder ob sie vielmehr Entgelt für das übernommene Vermögen darstellen. Lesen Sie das BFH-Urteil auf der nächsten Seite!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen (BFH - Urteil vom 16.06.2004 X R 50/01)

Gegenstand dieses vom BFH zu beurteilenden Sachverhalts war die Frage, inwieweit für den Fall, dass ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder dessen Ehegatten vorbehaltener Nießbrauch später abgelöst wird und dabei zugunsten des bisherigen Nießbrauchers auf dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen vereinbart werden, die aus den Erträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können, im Zweifel davon auszugehen ist, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt. Die Entscheidung des BFH finden Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (BFH - Urteil vom 21.07.2004 X R 44/01)

Der BFH hatte darüber zu befinden, inwiefern, wenn eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird, für die Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags auf die mögliche Gewinnausschüttung, also auf das Jahresergebnis der Gesellschaft, abzustellen ist, das auf die übertragenen Anteile entfällt. Wie der BFH sich hierzu verhielt erfahren Sie auf der folgenden Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge“. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Versorgungsleistungen an Großeltern im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder (BFH - Urteil vom 23.01.1997 IV R 45/96)

Vom BFH zu beantworten war hier die Frage, ob für den Fall, dass Versorgungsleistungen an Großeltern im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder übernommen werden, die von den Kindern erbrachten Leistungen jedenfalls dann als dauernde Last abzugsfähig sind, wenn zuvor die Eltern aufgrund einer Vermögensübertragung durch die Großeltern zu diesen Leistungen verpflichtet waren. Wie der BFH dabei entschied und welche Gründe er zur Stützung seines Ergebnisses anführte, lesen Sie auf dieser Seite unserer Sparte „Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge“. Klicken Sie weiter!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Keine Versorgungslücke bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung künftiger Leistungen aus Lebensversicherungen (FG Münster - Urteil vom 30.04.2002 (13 K 4049/98 E))

Das FG Münster hatte dazu Stellung zu nehmen, inwieweit bei Übertragung Existenz sichernden Vermögens gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen bis zum 60. Lebensjahr des Versorgungsberechtigten eine gegen eine unentgeltliche Übertragung sprechende Versorgungslücke entsteht, wenn der Berechtigte ab diesem Zeitpunkt Leistungen aus Lebensversicherungen in Anspruch nehmen kann. Das Urteil des FG Münster haben wir auf der nachfolgenden Seite für Sie zur Verfügung gestellt. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen (BFH - Beschluss vom 12.05.2003 GrS 1/00)

Der BFH hatte dazu Beschluss zu fassen, ob im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen dann nicht als dauernde Last im Sinne einer Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 EStG abziehbar sind, wenn sie nicht aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können. Die Entscheidung des BFH aus unserer Reihe „Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge“ haben wir auf dieser Seite für Sie bereitgestellt, klicken Sie hier weiter!

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Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge: Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge (BFH - Urteil vom 19.08.1998 X R 176/96)

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, inwieweit das in den Fällen einer Betriebsverpachtung bestehende Verpächterwahlrecht unter anderem voraussetzt, dass dem bisherigen Betriebsinhaber (= Verpächter) oder seinem Rechtsnachfolger – einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger – objektiv die Möglichkeit verbleibt, den vorübergehend eingestellten Betrieb wiederaufzunehmen. Welchen Standpunkt der BFH hier vertrat und wie er diesen argumentativ stützte, lesen Sie auf der Folgeseite aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zu wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge“. Klicken Sie hier!

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