Arbeitgeberdarlehen: So vermeiden Sie die Zinsfalle

Die gestiegenen Zinsen können für Arbeitgeberdarlehen zur Zinsfalle werden. Denn zu niedrig angesetzte Zinsen können zu Nachzahlungen bei Steuern und Abgaben führen. Lesen Sie hier, wie Zinsen für Arbeitgeberdarlehen korrekt festgesetzt und abgerechnet werden.

So müssen Arbeitgeberdarlehen abgerechnet werden

Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn der vereinbarte Zins zu niedrig ist. Ein gewährter Zinsvorteil ist dann Sachlohn (vgl. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009, Rdnr. 10). Folge: Hier greift die 50-€-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Liegt der Zinsvorteil allerdings über 50 €, muss der gesamte Betrag über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers versteuert werden. Zudem fallen auf den Zinsvorteil Sozialabgaben an.

Beispiel
Arbeitgeber A gewährt Arbeitnehmer B ein unverzinstes Darlehen über 10.000 €, das monatlich zu tilgen ist. Der Zinssatz eines vergleichbaren Darlehens beträgt 6 %.

Im ersten Monat läge der Zinsvorteil genau bei 50 € (10.000 € x 6 % : 1/12).

Beachte
Da die 50-€-Freigrenze für alle erhaltenen Sachzuwendungen zusammen gilt, sollte immer geprüft werden, welche weiteren Zuwendungen der Arbeitnehmer erhält. Ein monatlicher Tankgutschein im Wert von 50 € kann nicht steuerfrei neben einem vergünstigten Arbeitgeberdarlehen gewährt werden.

Für Arbeitgeberdarlehen kann der Zinssatz auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden.