04/2024 - Buchungsfall des Monats
Von Kleinunternehmern wird grundsätzlich keine Umsatzsteuer erhoben. Im Gegenzug sind sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Praxis wird jedoch häufig übersehen, dass der Verzicht des Staates auf die Umsatzsteuer nur für inländische Lieferungen und sonstige Leistungen gilt. In den Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft schuldet der Kleinunternehmer sehr wohl die Umsatzsteuer und muss diese entsprechend ausweisen. Äußerst praxisrelevant ist die Schaltung von Werbung auf Instagram, Google & Co. Der folgende Beitrag soll Ihnen zeigen, wie Sie solche Fallkonstellationen richtig verbuchen.