FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 25.09.2009
G 1030 - 9 - V A 6

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 25.09.2009 (G 1030 - 9 - V A 6) - DRsp Nr. 2009/80635

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 25.09.2009 - Aktenzeichen G 1030 - 9 - V A 6

DRsp Nr. 2009/80635

Grundsteuer; Verfassungsbeschwerde gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer 1 BvR 685/09

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 685/09 mit Nichtannahmebeschluss vom 27.05.2009 abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukomme noch die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG angezeigt sei.

Soweit anhängige Einsprüche gegen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide oder Anträge auf Aufhebung von Einheitswerten und/oder Grundsteuermessbeträgen, die mit dieser Verfassungsbeschwerde begründet worden waren, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhten, können diese nunmehr als unbegründet zurückgewiesen werden.