Wie behandeln Sie die Kosten einer Homepage buchhalterisch bzw. bilanziell? Das BMF hatte die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung 2022 auf ein Jahr festgelegt. Aufwendungen für eine Homepage fallen laut OFD Frankfurt/Main aber nicht in den Anwendungsbereich dieser Verwaltungsanweisung. Die OFD schätzt die Nutzungsdauer von Homepages stattdessen auf drei Jahre. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen in fünf Schritten, wie Sie handels- und steuerrechtlich die richtigen Schlüsse ziehen.
Da eine Homepage i.d.R. übertragbar und selbständig mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertbar ist, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass insoweit ein immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens vorliegt. Für eine selbsterstellte Homepage gilt in diesem Fall, dass ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB in der Handelsbilanz und nach § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsverbot in der Steuerbilanz besteht.
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