LAG Hamm - Urteil vom 04.02.2020
14 Sa 755/19
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 123/19

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages

LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 755/19

DRsp Nr. 2020/16091

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages

Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.02.2020 - 14 Sa 485/19, das vollständig dokumentiert ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10. Mai 2019 (3 Ca 123/19) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.

Die Beklagte ist eine von mehreren Vertriebs- und Servicegesellschaften der Unternehmensgruppe X und hat ihren Sitz in R. Die Klägerin ist bei ihr seit dem 1. April 2007 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie hat zum einen Tageszeitungen an Zeitungsabonnenten zuzustellen, und zwar nach den Vorgaben der Beklagten bis spätestens 6:00 Uhr am Erscheinungstag. Des Weiteren liefert sie donnerstags und samstags Anzeigenblätter aus.