LAG Hamm - Urteil vom 04.02.2020
14 Sa 766/19
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 283/19

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages

LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 766/19

DRsp Nr. 2020/16331

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages

Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.02.2020 - 14 Sa 485/19, das vollständig dokumentiert ist. Hinweis: Der Arbeitnehmer hat im vorliegenden Fall Freizeitausgleich oder Zahlung nach Wahl des Arbeitgebers geltend gemacht.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10. Mai 2019 (3 Ca 283/19) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.

Die Beklagte ist eine von mehreren Vertriebs- und Servicegesellschaften der Unternehmensgruppe X und hat ihren Sitz in R. Der Kläger ist bei ihr seit dem 4. April 2012 als Zeitungszusteller beschäftigt. Er hat zum einen Tageszeitungen an Zeitungsabonnenten zuzustellen, und zwar nach den Vorgaben der Beklagten bis spätestens 6:00 Uhr am Erscheinungstag. Des Weiteren liefert er donnerstags und samstags Anzeigenblätter aus.