LAG Hamm - Urteil vom 04.02.2020
14 Sa 486/19
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1382/18

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags

LAG Hamm, Urteil vom 04.02.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 486/19

DRsp Nr. 2020/16057

Höhe des Anspruchs eines Zeitungszustellers auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags

Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.02.2020 - 14 Sa 485/19, das vollständig dokumentiert ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14. März 2019 (2 Ca 1332/18) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.

Die Beklagte ist eine von mehreren Vertriebs- und Servicegesellschaften der Unternehmensgruppe X und hat ihren Sitz in R. Die Klägerin ist bei ihr seit dem 1. September 1996 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie hat zum einen Tageszeitungen an Zeitungsabonnenten zuzustellen, und zwar nach den Vorgaben der Beklagten bis spätestens 6:00 Uhr am Erscheinungstag. Des Weiteren liefert sie donnerstags und samstags Anzeigenblätter aus.