Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 28. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 65.553,79 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Festsetzung der Beitragsnachforderung in Höhe von 65.553,79 EUR streitig.
Der Kläger betreibt eine Detektei in A-Stadt. Er erhält insbesondere Aufträge zur Überwachung von Supermärkten. Die Beigeladenen zu 1 bis zu 4 waren für den Kläger tätig.
Am 8. April 2014 leitete die Beklagte eine Betriebsprüfung bei dem Kläger ein.
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