Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung unter Ziffer 4 des Tenors des Urteils der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Verden vom 6. Februar 2024 wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzliche Wertfestsetzung wird von Amts wegen abgeändert und der Streitwert des Rechtsstreits in erster Instanz auf 5.900 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
A.
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts in erster Instanz, die sie als zu niedrig erachten.
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