Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 25.09.2023, Az.:, wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Eintragung gemäß Antrag vom 14.08.2023 in der Form des Gesellschafterbeschlusses vom 15.09.2023 (Urk-Nr. des Notars H) vorzunehmen.
I.
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit vier Gesellschafterinnen und Gesellschaftern. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug bisher 170.000,00 € verteilt auf zwölf Geschäftsanteile. Die Gesellschafter H. und A. X sind Inhaber von je drei Geschäftsanteilen, die in der Summe 45,0 % des Stammkapitals umfassen. Die Gesellschafter M. und K. X halten jeweils zwei Geschäftsanteile, die in der Summe je 5 % des Gesellschaftsanteils umfassen.
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