Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2023 (Az. IX R 13/23) entschieden, dass der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei einer an die (Schwieger-)Mutter überlassenen Immobilie nicht erfüllt ist. Der BFH weist erneut darauf hin, dass nicht jede Überlassung an (unterhaltsberechtigte) Angehörige begünstigt ist. Im Video bespricht Daniel Denker das für die Praxis sehr wichtige Urteil.
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