04/2023 - Betriebswirtschaftliche Beratung
Alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen – Überbrückungshilfe I bis IV, November- und Dezemberhilfe – durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30.06.2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Voraussetzung ist, dass ein Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheid für die beantragten Programme vorliegt. Das BMF und das BMWI haben die FAQ-Liste aktualisiert. Was sich geändert hat, lesen Sie hier.