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03/2023 - Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Setzen Sie bei der Jahresabschlusserstellung 2022 auf unsere nützlichen Tipps!

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Zum einen wurden im Zuge der Corona-Hilfen Fristen verlängert, zum anderen haben sich rechtliche Änderungen z.B. bei den Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ergeben. Die wichtigsten Punkte, auf die Sie beim Jahresabschluss 2022 achten müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.
03/2023 - Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

Nachträgliche Herstellungskosten: So buchen Sie die Abschreibung von Gebäuden

Wird ein Gebäude im Betriebsvermögen aktiviert, fallen im Laufe der Zeit üblicherweise nachträgliche Herstellungskosten an. Nachträgliche Herstellungskosten sind von sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen, weil Erstere im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigen sind. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie nachträgliche Herstellungskosten richtig buchen und welche Besonderheiten hinsichtlich der Bemessungsgrundlage zu beachten sind.
03/2023 - Lohn- und Gehaltsabrechnung

Aufmerksamkeiten: So profitieren nach den geänderten LStR 2023 auch Angehörige von Mitarbeitern

Arbeitnehmern und deren Liebsten etwas zum Geburtstag schenken – und das sogar steuerfrei? Das geht unter der richtigen Anwendung der R 19.6 Abs. 1 LStR, die zum 01.01.2023 teilweise verschärft wurde. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine begünstigte Zuwendung zukommen lassen kann und in welchen Fällen eine Steuernachzahlung droht, lesen Sie hier.
03/2023 - Private Steuern

Diese Prüfungsschwerpunkte setzen die Finanzämter beim Vorsteuerabzug

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung sind regelmäßig auch umsatzsteuerliche Fragestellungen abschließend zu prüfen. Dabei ist es hilfreich zu wissen, welche Prüfungsschwerpunkte die Finanzverwaltung im Fokus hat. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs sollten Sie die folgenden Hinweise im Auge behalten.
03/2023 - Betriebliche Steuern

Vorschaltmodell: BFH gibt grünes Licht für Vorsteuerabzug bei Pkw-Vermietung unter Ehegatten

Der Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw ist nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen. Der BFH hat dieses Steuermodell „Pkw-Vermietung unter Ehegatten“ in einem aktuellen Urteil vom 29.09.2022 (Az. V R 29/20) anerkannt.
03/2023 - Kanzleiorganisation und Sonstiges

Wie Sie Ihre Mandanten für die digitale Zukunft fit machen

Nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und die Anforderungen an Aufzeichnungen ändern sich fortlaufend, sondern auch technische Neuerungen verlaufen meist schneller als gedacht. Wie Kanzleien ihre Mandanten für die Zukunft und den technischen Fortschritt fit machen können, bringen wir für Sie auf den Punkt.