03/2023 - Buchungsfall des Monats
Wird ein Gebäude im Betriebsvermögen aktiviert, fallen im Laufe der Zeit üblicherweise nachträgliche Herstellungskosten an. Nachträgliche Herstellungskosten sind von sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen, weil Erstere im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigen sind. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie nachträgliche Herstellungskosten richtig buchen und welche Besonderheiten hinsichtlich der Bemessungsgrundlage zu beachten sind.