07/2019 - Einkommensteuer
Ein Arbeitnehmer vermietet seinem Arbeitgeber ein häusliches Arbeitszimmer. Entsprechend des BMF-Schreibens vom 18.4.2019 soll der Arbeitnehmer insoweit Vermietungseinkünfte erzielen. Unterliegen – in diesem Fall - die Aufwendungen, die das Arbeitszimmer oder die als Homeoffice genutzte Wohnung betreffen, den Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer?