Autor: Kersten |
Betrieblich veranlasste Vergütungen für die Fremdkapitalüberlassung sind grundsätzlich steuerlich abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Gesetzgeber und Finanzverwaltung bemühen sich dennoch seit Langem, diese steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungsaufwand einzudämmen. Denn die Fremdfinanzierung und insbesondere die Gesellschafterfremdfinanzierung haben sich als ein effektives und weit verbreitetes Instrument zur Senkung der inländischen Steuerbelastung etabliert. Dies gilt nicht nur für die Steuerplanung von Unternehmen mit inländischen Gesellschaftern, sondern auch für ausländische Gesellschafter mit inländischen Beteiligungen. Steuerlich abzugsfähige Zinsen, die auf der Ebene des Empfängers, d.h. im Regelfall des Darlehensgebers, niedriger besteuert werden als im Inland erzielte Unternehmensgewinne, bieten erhebliche Gestaltungsanreize und Steuervorteile gegenüber Gewinnentnahmen oder Dividendenerträgen, die aus versteuertem Einkommen zu leisten sind.
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