Expertentipps

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund

Der Nachteil des Berliner Testaments besteht folglich zum einen in dem Verlust der Freibeträge des zuerst versterbenden Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern und zum anderen in der doppelten Vererbung desselben Vermögens.

Ist der Todesfall bereits eingetreten, so kann die Situation zum einen durch eine Ausschlagung der Erbschaft durch den länger lebenden Ehegatten gerettet werden. Diese Option kommt naturgemäß nur dann in Frage, wenn der überlebende Ehegatte aus seinem sonstigen Vermögen ausreichend versorgt ist, was aber häufig nicht der Fall ist. Ist er nicht ausreichend versorgt, und schlägt er die Erbschaft aus Angst vor Erbschaftsteuer aus, so wird er sich in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Erben begeben.